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- Infogespräch und Beratung (kostenlos)
- Bestandsaufnahme:
Grundstückbesichtigung oder Bestandsbauanalyse bei Umbauten
- Erstellung eines Raumprogrammes:
Erarbeitung eines Wunschkataloges gemeinsam mit dem Auftraggeber
- Vorentwurf:
Erster Lösungsvorschlag in Skizzenform, grobe Kostenschätzung
- Entwurf:
Weiterbearbeitung in CAD (Computerzeichnungen) in verschiedenen Varianten, bis zur endgültigen Lösung und Kostenschätzung. Auf Wunsch können Computer-Visualisierungen angefertigt werden.
- Einreichplanung:
Erstellung aller Planunterlagen und Schriftstücke für die baubehördliche Bewilligung incl. Abklärung mit den Behörden.
- Ausführungsplanung:
Erstellung aller Planunterlagen als Detailfixierung für die ausführenden Firmen, in den dazu erforderlichen Maßstäben
- Ausschreibungen:
Beschreibung aller erforderlichen Leistungen in Textform zur Einholung von
Preisangeboten sowie als Abrechnungsgrundlage incl. Versand und Erstellung eines Preisspiegels sowie eines Vergabevorschlages.
- Geschäftliche Bauleitung:
Erstellung der Werkverträge und Auftragsschreiben für die ausführenden Firmen
incl. Terminablaufplanung und Pönalevereinbarung.
Abrechnung der Leistungen und Freigabe der durch die örtliche Bauleitung geprüften Firmenrechnungen.
- Technisch- künstlerische Bauleitung:
Klärung aller vorort auftauchender technischer oder gestalterischer Detaillösungen und Überprüfung der plan- und auftragsgemäßen Ausführungen der Professionistenarbeiten sowie Teilnahme an der Übergabe der Baulichkeit an den Auftraggeber.
- Örtliche Bauleitung:
Organisation und umfassendes Management aller am Bau stattfindenden Arbeiten sowie Koordination der Planläufe durch Sonderplaner und alle sonstiges Beteiligten. Abnahme der Firmenleistungen und Kontrolle der Teil- und Schlussrechnungen sowie Teilnahme an der Übergabe der Baulichkeit an den Auftraggeber.
- Baukoordination:
Erstellung eines Sicherheits- und Gefahrenschutzplanes (SIGE-Plan) und Verständigung der zuständigen Behörden (Arbeitsinspektorat) gemäß BKG (Baukoordinationsgesetz von 1998). Permanente Kontrolle auf der Baustelle über die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsbestimmungen.
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